Vernehmungsprotokolle


Eine Worttrennung gefunden

Ver · neh · mungs · pro · to · kol · le

Das Wort Ver­neh­mungs­pro­to­kol­le besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­neh­mungs­pro­to­kol­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­neh­mungs­pro­to­kol­le" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vernehmungsprotokolle sind schriftliche Aufzeichnungen von polizeilichen Befragungen oder Vernehmungen von Zeugen oder Verdächtigen. Diese Protokolle dienen dazu, die Aussagen und Erklärungen der Beteiligten festzuhalten und als Beweismittel in einem möglichen Strafverfahren zu verwenden. Sie enthalten in der Regel eine objektive und genaue Wiedergabe des Gesagten, um mögliche Ungenauigkeiten oder Auslassungen zu vermeiden. Die Vernehmungsprotokolle werden von den ermittelnden Beamten oder von speziell geschultem Personal verfasst und können im weiteren Verlauf eines Gerichtsverfahrens eine wichtige Rolle spielen.

Beispielsatz: Die Vernehmungsprotokolle dokumentieren detailliert die Aussagen der Zeugen während der Ermittlungen.

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