Verpachtung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pach · tung

Das Wort Ver­pach­tung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pach­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pach­tung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verpachtung ist ein Substantiv, das den Vorgang beschreibt, bei dem jemand (der Verpächter) ein Grundstück, eine Immobilie oder ein Unternehmen gegen Zahlung eines Pachtzinses an einen anderen (den Pächter) überlässt. Die Pacht ist ein entgeltlicher Nutzungsvertrag, der dem Pächter das Recht einräumt, die gepachteten Räume oder Flächen für bestimmte Zwecke zu nutzen. Im Unterschied zur Miete ist Verpachtung oft mit der Möglichkeit verbunden, wirtschaftliche Erträge aus der Nutzung zu erzielen, beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe. Die Grundformen der Pachtverträge sind in den entsprechenden Gesetzen geregelt.

Beispielsatz: Die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt zu fairen Konditionen.

Vorheriger Eintrag: verpachtetet
Nächster Eintrag: Verpachtungen

 

Zufällige Wörter: Gedenknisse Geschworene Standestrennung verschleiertem