Verpackungsverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pa · ckungs · ver · ord · nung

Das Wort Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Verpackungsverordnung ist ein rechtlicher Rahmen, der die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling von Verpackungen regelt. Sie zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien zu reduzieren und die Ressourcen effizient zu nutzen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Verpackungen entsprechend zu kennzeichnen und am Recyclingprozess teilzunehmen. Die Verordnung fördert die Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungslösungen und unterstützt die Kreislaufwirtschaft. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Verpackung“ und „Verordnung“ zusammen, wobei „Verpackung“ als Substantiv die Handlung des Einpackens beschreibt und „Verordnung“ einen verbindlichen rechtlichen Erlass bezeichnet.

Beispielsatz: Die Verpackungsverordnung verpflichtet Unternehmen, ihre Verpackungen umweltfreundlich zu gestalten und zu recyceln.

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