Verpflegungspauschale


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pfle · gungs · pau · scha · le

Das Wort Ver­pfle­gungs­pau­scha­le besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pfle­gungs­pau­scha­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pfle­gungs­pau­scha­le" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Verpflegungspauschale ist eine finanzielle Pauschale, die Reisenden für die Deckung ihrer Verpflegungskosten während einer Dienstreise oder eines Aufenthalts zur Verfügung gestellt wird. Sie dient dazu, die Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke zu kompensieren, ohne dass Belege für einzelne Ausgaben eingereicht werden müssen. Der Begriff setzt sich aus „Verpflegung“ (Nahrungsaufnahme) und „Pauschale“ (festgelegter Betrag) zusammen. In Deutschland sind Verpflegungspauschalen steuerlich geregelt und können variieren, je nach Reisedauer und -ziel.

Beispielsatz: Die Verpflegungspauschale wird Mitarbeitern während Geschäftsreisen zur Deckung ihrer Essenskosten gewährt.

Vorheriger Eintrag: Verpflegungsmöglichkeiten
Nächster Eintrag: Verpflegungsstände

 

Zufällige Wörter: aufgeklärt einklebten Feuerwehrfonds Sprachforschung Vorbeugungsmitteln