Verrechnungssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ver · rech · nungs · steu · er

Das Wort Ver­rech­nungs­steu­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­rech­nungs­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­rech­nungs­steu­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer, die in vielen Ländern auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben wird. Sie wird direkt an der Quelle, also beim Ausschütten der Erträge, einbehalten. Diese Steuer dient der Sicherstellung, dass Steuern auf Einkünfte aus Kapital ordnungsgemäß abgeführt werden. In der Schweiz beispielsweise beträgt die Verrechnungssteuer 35 %. Die Steuerpflichtigen können diese Steuer in der Regel bei der Einkommensteuererklärung anrechnen lassen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Der Begriff setzt sich aus „Verrechnung“ und „Steuer“ zusammen, wobei „Verrechnung“ auf die Abzüge hinweist.

Beispielsatz: Die Verrechnungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben und kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.

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