Versteigerungsankündigung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · stei · ge · rungs · an · kün · di · gung

Das Wort Ver­stei­ge­rungs­an­kün­di­gung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­stei­ge­rungs­an­kün­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­stei­ge­rungs­an­kün­di­gung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Versteigerungsankündigung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Versteigerung“ und „Ankündigung“ besteht. Es bezeichnet die formale Bekanntgabe, dass eine Versteigerung, beispielsweise von Immobilien oder anderen Gegenständen, stattfinden wird. Diese Ankündigung informiert potenzielle Bieter über den Termin, den Ort und die Bedingungen der Versteigerung. In rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten ist eine Versteigerungsankündigung wichtig, um Transparenz zu gewährleisten und Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veranstaltung vorzubereiten. Die Kombination von „Versteigerung“ und „Ankündigung“ verdeutlicht die Absicht, eine bevorstehende Auktion zu kommunizieren.

Beispielsatz: Die Versteigerungsankündigung für das historische Gebäude wurde heute veröffentlicht.

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