Verteidigerin


Eine Worttrennung gefunden

Ver · tei · di · ge · rin

Das Wort Ver­tei­di­ge­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­tei­di­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­tei­di­ge­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Verteidigerin“ ist die weibliche Form des Substantivs „Verteidiger“. Sie bezeichnet eine Person, die in rechtlichen Angelegenheiten eine schützende oder fördernde Rolle einnimmt, insbesondere in einem Gericht oder während eines Verfahrens. Die Verteidigerin spricht im Namen eines Angeklagten oder einer beschuldigten Person und setzt deren Rechte durch, um deren Verteidigung zu gewährleisten. Der Begriff hat seinen Ursprung im Verb „verteidigen“ und betont die aktive Rolle der Person, die Schutz bietet und sich für die Interessen ihrer Mandanten einsetzt.

Beispielsatz: Die Verteidigerin präsentierte überzeugende Argumente vor Gericht.

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