Vertragsabschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · ab · schluß

Das Wort Ver­trags­ab­schluß besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­ab­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­ab­schluß" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Vertragsabschluss“ bezieht sich auf den rechtlichen Akt, durch den ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien zustande kommt. Dies geschieht in der Regel durch das Angebot einer Partei und die Annahme durch die andere, oft unter bestimmten Bedingungen. Der Vertragsabschluss ist der entscheidende Moment, in dem rechtliche Verpflichtungen entstehen. Es kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Die korrekte Form ist „Vertragsabschluss“, wobei „Vertrags“ ein attributives Adjektiv ist, das den Abschluss näher beschreibt.

Beispielsatz: Der Vertragsabschluss zwischen den beiden Parteien wurde nach intensiven Verhandlungen endlich besiegelt.

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