Vertragsarzt


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · arzt

Das Wort Ver­trags­arzt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­arzt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­arzt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Vertragsarzt ist ein Arzt, der mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten abgeschlossen hat. Diese Ärzte sind Teil des öffentlichen Gesundheitssystems und bieten medizinische Behandlungen gegen Vergütung durch die Krankenkasse an. Vertragsärzte arbeiten häufig in eigener Praxis und sind zur Abrechnung ihrer Leistungen nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Im Unterschied zu privatärztlich tätigen Ärzten können die Leistungen von Vertragsärzten durch die Krankenkassen für ihre Mitglieder übernommen werden.

Beispielsatz: Der Vertragsarzt ist für die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten in seiner Praxis verantwortlich.

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