Vertragsbedienstetenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · be · diens · te · ten · recht

Das Wort Ver­trags­be­diens­te­ten­recht besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­be­diens­te­ten­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­be­diens­te­ten­recht" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Vertragsbedienstetenrecht" setzt sich aus den Komponenten „Vertrags-“, „Bediensteten“ und „Recht“ zusammen. Es bezeichnet das rechtliche Regime, das für Bedienstete gilt, die auf der Grundlage eines Vertrages beschäftigt sind, im Gegensatz zu Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Dieses Rechtsgebiet regelt unter anderem die Rechte und Pflichten dieser Beschäftigten sowie die Bedingungen ihrer Anstellung. Es umfasst unter anderem Aspekte wie Arbeitsverträge, Vergütung, Kündigungsschutz und Arbeitszeiten, und spielt eine wichtige Rolle im öffentlichen Sektor. Die Verwendung der zusammengesetzten Form deutet auf eine spezielle Rechtskategorie hin.

Beispielsatz: Das Vertragsbedienstetenrecht regelt die Rechte und Pflichten von Angestellten im öffentlichen Dienst.

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