Vertragspartei


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · par · tei

Das Wort Ver­trags­par­tei besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­par­tei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­par­tei" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vertragspartei“ setzt sich aus „Vertrag“ und „Partei“ zusammen und bezeichnet eine der beteiligten Personen oder Gruppen, die einen Vertrag abschließen. In rechtlichen Kontexten ist eine Vertragspartei für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich und hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Begriff wird häufig in Verträgen, rechtlichen Vereinbarungen und in der Wirtschaft verwendet, um die Position der Beteiligten klarzustellen. Die Form „Vertragspartei“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus zwei substantivischen Bestandteilen ergibt.

Beispielsatz: Die Vertragspartei verpflichtet sich, ihre Pflichten gemäß den Vereinbarungen im Vertrag zu erfüllen.

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