Vertragspartnerin


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · part · ne · rin

Das Wort Ver­trags­part­ne­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­part­ne­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­part­ne­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Vertragspartnerin“ bezeichnet eine weibliche Person, die einen Vertrag mit einer oder mehreren anderen Parteien abschließt. Es handelt sich um die feminine Form des Begriffs „Vertragspartner“, der eine Person beschreibt, die an einem rechtlichen Vertrag beteiligt ist. In diesem Kontext steht die „Vertragspartnerin“ gleichberechtigt zu anderen Vertragspartnern und hat die gleichen Rechte und Pflichten im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Der Begriff wird häufig in juristischen Dokumenten oder Geschäftsbedingungen verwendet, um Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Vertragspartnerin hat sich verpflichtet, die vereinbarten Leistungen pünktlich zu erbringen.

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