Vertragsschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ver · trags · schluß

Das Wort Ver­trags­schluß besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­trags­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­trags­schluß" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vertragsschluss bezeichnet den Moment, in dem ein rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien zustande kommt. Der Begriff setzt sich aus „Vertrag“, einem rechtlichen Abkommen, und „Schluss“, was den Abschluss oder die Vollziehung beschreibt, zusammen. Damit drückt er den finalen Akt der Einigung aus, auf den meist Verhandlungen oder Angebote vorausgegangen sind. Der Vertragsschluss ist entscheidend, um Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien festzulegen. Er wird oft durch das Unterzeichnen von Dokumenten oder durch mündliche Vereinbarungen vollzogen.

Beispielsatz: Der Vertragsschluss zwischen den beiden Parteien wurde nach intensiven Verhandlungen endgültig besiegelt.

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