Verwaltungsakt


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · akt

Das Wort Ver­wal­tungs­akt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­akt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­akt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Verwaltungsakt ist eine rechtsverbindliche Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, die aufgrund von öffentlichem Recht ergangen ist. In der Regel handelt es sich dabei um einen schriftlichen Bescheid, der eine Einzelentscheidung darstellt und rechtliche Wirkung für den Betroffenen entfaltet. Ein Verwaltungsakt kann unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise einen Widerspruchsbescheid, einen Bescheid über einen Antrag oder einen Bußgeldbescheid. Eine wichtige Voraussetzung für einen Verwaltungsakt ist die Erfüllung bestimmter formaler und inhaltlicher Anforderungen, wie beispielsweise eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Beispielsatz:

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