Verwaltungsgerichte


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · ge · rich · te

Das Wort Ver­wal­tungs­ge­rich­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­ge­rich­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verwaltungsgerichte sind spezielle Gerichte, die für die Klärung von Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts zuständig sind. Sie sind Teil der deutschen Gerichtsbarkeit und dienen als Instanzen zur Überprüfung und Kontrolle von behördlichem Handeln. Verwaltungsgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden sowie über Streitigkeiten zwischen verschiedenen Verwaltungsbehörden. Sie gewährleisten den Rechtsstaat, indem sie die Einhaltung des Verwaltungsrechts sicherstellen und eine unabhängige und objektive Entscheidungsfindung gewährleisten. Verwaltungsgerichte gibt es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Beispielsatz: Die Verwaltungsgerichte sind entscheidend für die Klärung von Streitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung.

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