Verwaltungshandeln


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · han · deln

Das Wort Ver­wal­tungs­han­deln besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­han­deln trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­han­deln" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verwaltungshandeln bezieht sich auf alle Tätigkeiten, die von der Verwaltung einer Organisation oder Institution ausgeführt werden. Es umfasst sowohl die Planung und Organisation von Verwaltungsaufgaben als auch die Durchführung und Koordination von administrativen Prozessen. Das Verwaltungshandeln kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Erstellung von Vorschriften, die Bearbeitung von Anträgen oder die Durchführung von Kontrollen. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Gemeinwohls und ist entscheidend für das Funktionieren einer Organisation.

Beispielsatz: Das Verwaltungshandeln der Behörde muss transparent und nachvollziehbar sein.

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