Verwaltungslehre


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · leh · re

Das Wort Ver­wal­tungs­leh­re besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­leh­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­leh­re" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verwaltungslehre bezeichnet die Wissenschaft von der Organisation, den Prozessen und den Prinzipien der öffentlichen Verwaltung. Sie umfasst Theorien und Praktiken, die darauf abzielen, die Effizienz und Effektivität staatlicher Institutionen und deren Dienstleistungen zu verbessern. Die Verwaltungslehre analysiert Strukturen, Entscheidungsfindung und das Zusammenspiel zwischen verschiedenen verwaltungsrechtlichen Aspekten. Durch die Auseinandersetzung mit Themen wie Bürokratie, Ressourcenmanagement und öffentlicher Politik trägt sie zur Professionalisierung der Verwaltung bei und unterstützt die Entwicklung von Reformen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen.

Beispielsatz: Die Verwaltungslehre vermittelt wichtige Kenntnisse über die Organisation und Funktionsweise öffentlicher Verwaltungen.

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