Verwaltungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · recht

Das Wort Ver­wal­tungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Verwaltungsrecht ist eine Rechtsdisziplin, die sich mit den rechtlichen Regelungen und Vorschriften für die Verwaltungstätigkeit von staatlichen Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen befasst. Es legt die Rechte und Pflichten der Verwaltung fest und regelt Fragen der Zuständigkeiten, des Verfahrensrechts und der Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit. Das Verwaltungsrecht beinhaltet auch das Verwaltungsprozessrecht, welches das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten regelt.

Beispielsatz: Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Behörden in Deutschland.

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