Verwaltungsstrafverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ver · wal · tungs · straf · ver · fah · ren

Das Wort Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Verwaltungsstrafverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das von der Verwaltungsbehörde durchgeführt wird, um einen möglichen Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften zu untersuchen und gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen. Dabei wird der Sachverhalt vom Verwaltungsorgan geprüft, Zeugen und Beweise gehört und eine Entscheidung getroffen. Das Verfahren kann je nach Art und Schwere des Verstoßes unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise mündlich oder schriftlich. Das Verwaltungsstrafverfahren ermöglicht es, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften effektiv zu ahnden.

Beispielsatz: Das Verwaltungsstrafverfahren kann in Fällen von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.

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