veräußerlichter


Eine Worttrennung gefunden

ver · äu · ßer · lich · ter

Das Wort ver­äu­ßer­lich­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­äu­ßer­lich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­äu­ßer­lich­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Veräußerlichter“ ist ein Substantiv, das sich von „veräußern“ ableitet, was bedeutet, etwas zu verkaufen oder zu übertragen. In der Regel bezieht sich der Begriff auf eine Person oder eine Instanz, die Ausgaben oder Rechte verkauft oder überträgt. „Veräußerlichter“ kann insbesondere in juristischen oder wirtschaftlichen Kontexten verwendet werden, um jemanden zu bezeichnen, der eine Veräußerung vornimmt, beispielsweise von Vermögenswerten. Die Form ist die Ableitung vom Verb „veräußern“ und verwendet das suffix „-er“, um eine handelnde Person zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Der Veräußerlicher hat seine Ansprüche erfolgreich an einen neuen Eigentümer übertragen.

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