Vignettenpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Vi · gnet · ten · pflicht

Das Wort Vi­gnet­ten­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vi­gnet­ten­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vi­gnet­ten­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vignettenpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, eine Vignette (eine spezielle Fahrberechtigung oder Gebühr) zu erwerben, um bestimmte Straßen oder Verkehrswege nutzen zu dürfen. Diese Regelung findet sich häufig in Ländern mit Mautsystemen, insbesondere für Autobahnen oder Tunneleinfahrten. Die Vignette dient der Finanzierung der Straßeninfrastruktur und soll zudem den Verkehrsteufeln regulieren. In der Regel sind Vignetten für bestimmte Zeiträume gültig, beispielsweise für ein Jahr oder als Kurzzeitvariante. Die Nichteinhaltung der Vignettenpflicht kann mit Geldbußen geahndet werden.

Beispielsatz: Die Vignettenpflicht auf Autobahnen sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur beitragen.

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