Visapflicht


Eine Worttrennung gefunden

Vi · sa · pflicht

Das Wort Vi­sa­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vi­sa­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vi­sa­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Visapflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung für Staatsangehörige bestimmter Länder, vor der Einreise in ein anderes Land ein Visum zu beantragen und zu erhalten. Sie kann je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden und Zielland variieren. Die Visapflicht dient der Kontrolle von Einreisebedingungen und der Sicherheit des Hoststaates. Ein entsprechendes Visum ermöglicht es dem Inhaber, zu bestimmten Zwecken zu reisen, wie z.B. Tourismus, Studium oder Arbeit. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Visum“ und „Pflicht“ zusammen, wobei „Pflicht“ die Notwendigkeit betont, ein Visum zu besitzen.

Beispielsatz: Die Visapflicht für Reisen ins Ausland kann je nach Land unterschiedlich sein.

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