Visumpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Vi · sum · pflicht

Das Wort Vi­sum­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vi­sum­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vi­sum­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Visumpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für die Einreise in ein bestimmtes Land ein Visum zu beantragen. In vielen Fällen müssen Reisende vor der Einreise Nachweise über Finanzen, Unterkunft oder den Zweck ihres Aufenthalts erbringen. Die Visumpflicht kann je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich sein; einige Länder erlegen diese Anforderung nur bestimmten Nationalitäten auf. Der Begriff setzt sich aus „Visum“ (eine offizielle Genehmigung zur Einreise) und „Pflicht“ (eine verbindliche Anforderung) zusammen. Visumpflicht ist oft ein strategisches Mittel zur Kontrolle von Migration und ausländischen Besuchen.

Beispielsatz: Die Visumpflicht für Reisende in bestimmte Länder ist oft mit strengen Einreisebestimmungen verbunden.

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