Visumspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Vi · sums · pflicht

Das Wort Vi­sums­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vi­sums­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vi­sums­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Visumspflicht bezeichnet die gesetzliche Vorschrift, dass Reisende aus bestimmten Ländern ein Visum benötigen, um in ein anderes Land einzureisen. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Visum“ und „Pflicht“ zusammen. „Visum“ ist ein lateinisches Wort, das eine Genehmigung oder Erlaubnis zur Einreise beschreibt, während „Pflicht“ die Notwendigkeit oder Verbindlichkeit ausdrückt. Die Visumspflicht dient oft der Kontrolle von Migration und Sicherheit, indem sie Länder ermöglicht, den Zutritt von Personen aus bestimmten Staaten zu regulieren.

Beispielsatz: Die Visumspflicht für Reisen in die USA gilt für viele Länder weltweit.

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