Visumzwang


Eine Worttrennung gefunden

Vi · sum · zwang

Das Wort Vi­sum­zwang besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vi­sum­zwang trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vi­sum­zwang" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Visumzwang bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, vor der Einreise in ein bestimmtes Land ein Visum zu beantragen und erhalten. Dies betrifft Reisende aus bestimmten Ländern, die nicht Teil der visumfreien Einreisevereinbarungen sind. Das Wort selbst besteht aus den Substantiven "Visum" und "Zwang". Das Substantiv "Visum" beschreibt die offizielle Genehmigung zur Einreise und Aufenthalt in einem Land, während das Substantiv "Zwang" auf eine Pflicht oder Verpflichtung verweist. Der Begriff "Visumzwang" wird häufig in Zusammenhang mit den Einreisebestimmungen und -verfahren verwendet.

Beispielsatz: Der Visumzwang erschwert vielen Reisenden den Zugang zu bestimmten Ländern.

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