Volkseigentums


Eine Worttrennung gefunden

Volks · ei · gen · tums

Das Wort Volks­ei­gen­tums besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­ei­gen­tums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­ei­gen­tums" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Volkseigentums“ ist die Genitivform des Substantivs „Volkseigentum“. Volkseigentum bezeichnet gemeinschaftliches Eigentum, das der gesamten Bevölkerung oder einer Gruppe von Bürgern gehört, oft im Zusammenhang mit einer sozialistischen oder kommunistischen Gesellschaft. Es steht im Gegensatz zu Privatbesitz, da es bedeutet, dass Ressourcen und Produktionsmittel nicht in privater Hand sind, sondern der Allgemeinheit dienen sollen. Das Konzept betont die kollektive Verantwortung und die Verteilung der Reichtümer innerhalb der Gesellschaft. Der Genitiv „Volkseigentums“ wird verwendet, um Besitz oder Zugehörigkeit in einem bestimmten Kontext auszudrücken, beispielsweise in rechtlichen oder politischen Diskussionen.

Beispielsatz: Das Konzept des Volkseigentums betont die gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen und wird oft in sozialistischen Systemen thematisiert.

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