Volkszählungsurteil


Eine Worttrennung gefunden

Volks · zäh · lungs · ur · teil

Das Wort Volks­zäh­lungs­ur­teil besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Volks­zäh­lungs­ur­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Volks­zäh­lungs­ur­teil" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Volkszählungsurteil" besteht aus mehreren Bestandteilen. Das Wort "Volkszählung" bezieht sich auf die Erfassung und Aufzeichnung von Informationen über die Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet. Das Adjektiv "urteil" bedeutet eine Entscheidung oder ein Urteil. In diesem Fall bezieht sich das Wort "Urteil" auf eine rechtliche Entscheidung in Bezug auf eine Volkszählung. Das Wort "Volkszählungsurteil" beschreibt also ein Gerichtsurteil oder eine rechtliche Entscheidung, die speziell mit einer Volkszählung in Verbindung steht.

Beispielsatz: Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts stellte die Grundrechte der Bürger in den Vordergrund.

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