Vollamt


Eine Worttrennung gefunden

Voll · amt

Das Wort Voll­amt besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­amt" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vollamt“ bezeichnet eine Position oder ein Amt, das mit umfassenden Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Es handelt sich um die volle Ausübung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb einer Organisation oder Institution. Der Begriff wird häufig in rechtlichen oder administrativen Zusammenhängen verwendet, um einen Status zu kennzeichnen, bei dem eine Person die vollständige Befugnis hat, Entscheidungen zu treffen und Handlungen im Namen einer Körperschaft vorzunehmen. Das Wort setzt sich aus „voll“ und „Amt“ zusammen, wobei „voll“ die Vollständigkeit und „Amt“ eine bestimmte Funktion oder Rolle beschreibt.

Beispielsatz: Der neue Präsident wird sein Vollamt in einer feierlichen Zeremonie antreten.

Vorheriger Eintrag: Vollamputation
Nächster Eintrag: vollamtlich

 

Zufällige Wörter: Chirurgin durchgesegeltem Franziskanerkirche Handfeger Klinikinformationssysteme