Vollkaufmann


Eine Worttrennung gefunden

Voll · kauf · mann

Das Wort Voll­kauf­mann besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­kauf­mann trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­kauf­mann" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Vollkaufmann ist eine geschlechtsneutrale Bezeichnung und bezieht sich auf eine natürliche oder juristische Person, die laut Handelsgesetzbuch (HGB) als Unternehmer tätig ist. Als Vollkaufmann ist man im Handelsregister eingetragen und unterliegt dementsprechend den erweiterten Handelsrechtsvorschriften. Eine Vollkauffrau wäre eine weibliche Form dieser Bezeichnung, jedoch wird grundsätzlich der geschlechtsneutrale Begriff verwendet. Der Vollkaufmann trägt ein höheres unternehmerisches Risiko als der Kleingewerbetreibende und ist sowohl im Inland als auch im internationalen Handel tätig. Eine juristische Person würde hier eine GmbH oder AG darstellen.

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