Vollzugslockerungen


Eine Worttrennung gefunden

Voll · zugs · lo · cke · run · gen

Das Wort Voll­zugs­lo­cke­run­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­zugs­lo­cke­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­zugs­lo­cke­run­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vollzugslockerungen beziehen sich auf Maßnahmen, die eine Lockerung oder Erleichterung des Strafvollzugs ermöglichen. Dies kann beispielsweise die Gewährung von Freigängen, Urlauben oder anderen Formen der teilweisen Entlassung aus der Haftanstalt umfassen. Vollzugslockerungen dienen oft der Resozialisierung von Strafgefangenen und sollen ihnen helfen, sich schrittweise wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Die Entscheidung über solche Lockerungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Straftat, das Verhalten des Gefangenen und mögliche Rückfallrisiken. Die Form des Wortes ist Plural, abgeleitet vom Substantiv „Vollzugslockerung“.

Beispielsatz: Die Vollzugslockerungen ermöglichen den Gefangenen mehr Freiraum und soziale Kontakte während ihrer Haftzeit.

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