Vollzugsorgan


Eine Worttrennung gefunden

Voll · zugs · or · gan

Das Wort Voll­zugs­or­gan besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Voll­zugs­or­gan trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Voll­zugs­or­gan" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein „Vollzugsorgan“ ist eine Institution oder Behörde, die dafür zuständig ist, Gesetze oder Verordnungen in die Praxis umzusetzen. Der Begriff setzt sich aus „Vollzug“, dem aktiven Handeln zur Umsetzung von Recht, und „Organ“, dem Hinweis auf eine funktionale Einheit oder Stelle, zusammen. Vollzugsorgane sind oft Teil der öffentlichen Verwaltung und können beispielsweise Polizei, Justizvollzugsanstalten oder andere Aufsichtsbehörden umfassen. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung in einem gesellschaftlichen System.

Beispielsatz: Das Vollzugsorgan ist für die Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen zuständig.

Vorheriger Eintrag: Vollzugsmeldung
Nächster Eintrag: Volontär

 

Zufällige Wörter: beschwerenden herunterzuladenden Motorsportfreunde Simbabwes Transsubstantiation