Vormundschaftsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Vor · mund · schafts · be · hör · de

Das Wort Vor­mund­schafts­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­mund­schafts­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­mund­schafts­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Vormundschaftsbehörde ist eine staatliche Behörde, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und Pflichten von minderjährigen und geschäftsunfähigen Personen zuständig ist. Sie ergreift Maßnahmen zur Sicherung des Wohls und der Rechte dieser Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen und körperlichen Verfassung Unterstützung benötigen. Die Vormundschaftsbehörde prüft und entscheidet beim Entzug oder der Übertragung der elterlichen Sorge, der Bestellung von Vormündern oder Pflegern sowie in anderen Fällen, in denen die Interessen der Schutzbefohlenen betroffen sind.

Beispielsatz: Die Vormundschaftsbehörde prüft die Eignung potenzieller Vormünder für bedürftige Personen.

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