Vormundschaftsrichter


Eine Worttrennung gefunden

Vor · mund · schafts · rich · ter

Das Wort Vor­mund­schafts­rich­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­mund­schafts­rich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­mund­schafts­rich­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Vormundschaftsrichter“ bezeichnet einen Richter, der in Angelegenheiten der Vormundschaft tätig ist. Dieser Richter entscheidet über die Bestellung von Vormündern für minderjährige oder beschränkten geschäftsfähigen Personen, wenn die Eltern oder gesetzlichen Vertreter aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Pflichten zu erfüllen. In seiner Funktion sorgt der Vormundschaftsrichter dafür, dass das Wohl des Mündels im Vordergrund steht und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Vormundschaft“ und „Richter“ zusammen, wobei „Vormundschaft“ die rechtliche Betreuung für nicht geschäftsfähige Personen beschreibt.

Beispielsatz: Der Vormundschaftsrichter traf eine wichtige Entscheidung im Interesse des minderjährigen Kindes.

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