Vorstandsbezüge


Eine Worttrennung gefunden

Vor · stands · be ·· ge

Das Wort Vor­stands­be­zü­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­stands­be­zü­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­stands­be­zü­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Vorstandsbezüge“ bezeichnet die finanziellen Vergütungen, die Mitglieder eines Vorstands, zum Beispiel eines Unternehmens oder einer Organisation, erhalten. Diese Bezüge können Gehalt, Boni, Aktienoptionen oder andere Leistungen umfassen. Der Begriff setzt sich aus „Vorstand“ und „Bezüge“ zusammen; „Bezüge“ ist der Plural von „Bezug“, was in diesem Kontext Einkommen oder Vergütung bedeutet. Vorstandsbezüge sind oft stark reguliert und können je nach Unternehmensgröße, Branche und rechtlichem Rahmen variieren. Sie stehen häufig in der öffentlichen Diskussion, besonders hinsichtlich ihrer Höhe und Angemessenheit im Vergleich zu den durchschnittlichen Mitarbeitergehältern.

Beispielsatz: Die Vorstandsbezüge des Unternehmens wurden in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert.

Vorheriger Eintrag: Vorstandsbeschluß
Nächster Eintrag: Vorstandschaft

 

Zufällige Wörter: ital netter verlangsamst verschleudertes