Vorteilsgewährung


Eine Worttrennung gefunden

Vor · teils · ge · wäh · rung

Das Wort Vor­teils­ge­wäh­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­teils­ge­wäh­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­teils­ge­wäh­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vorteilsgewährung bezeichnet den Prozess oder die Handlung, bei der einem Individuum oder einer Gruppe bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen angeboten oder gewährt werden. Hierbei kann es sich um materielle oder immaterielle Vorteile handeln, wie z.B. Rabatte, Boni oder besondere Zugänge zu Dienstleistungen. Das Wort ist ein Substantiv und setzt sich aus den Bestandteilen "Vorteil" und "Gewährung" zusammen, wobei "Gewährung" die Handlung des Gebens oder Bereitstellens beschreibt. Die Begrifflichkeit wird häufig in rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Kontexten verwendet, in denen es um die Förderung oder Unterstützung von Begünstigten geht.

Beispielsatz: Die Vorteile aus der Vorteilsgewährung führten zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen.

Vorheriger Eintrag: Vorteilsannahme
Nächster Eintrag: Vorteilsnahme

 

Zufällige Wörter: Aggressionen Barüberschüssen Bildschirmdarstellungen lebenswichtiger nettere