Vorzugsaktionäre


Eine Worttrennung gefunden

Vor · zugs · ak · tio ·· re

Das Wort Vor­zugs­ak­tio­nä­re besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Vor­zugs­ak­tio­nä­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Vor­zugs­ak­tio­nä­re" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vorzugsaktionäre sind Anteilseigner eines Unternehmens, die bestimmte Vorzüge gegenüber anderen Aktionären haben. Diese Vorzüge werden in Form von Sonderrechten wie höheren Dividenden oder einem Vorrang bei der Auszahlung im Falle einer Insolvenz gewährt. Vorzugsaktien werden oft ausgegeben, um bestimmten strategischen Investoren zusätzliche Anreize zu bieten. Sie unterscheiden sich von Stammaktien, da Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht bei Unternehmensentscheidungen haben, jedoch in der Regel eine festgelegte Dividende erhalten. In dieser Form sind "Vorzugsaktionäre" die Grundform des Wortes.

Beispielsatz: Die Vorzugsaktionäre erhalten regelmäßige Dividenden, bevor die Stammaktionäre bedient werden.

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