Wählerauftrag


Eine Worttrennung gefunden

Wäh · ler · auf · trag

Das Wort Wäh­ler­auf­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wäh­ler­auf­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wäh­ler­auf­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Wählerauftrag" besteht aus zwei Wortteilen: "Wähler" und "Auftrag". In seiner Grundform beschreibt das Wort den politischen Auftrag oder das Mandat, welches Wählerinnen und Wähler einer Partei oder einem politischen Kandidaten geben. Es bezieht sich auf die Übertragung von bestimmten Anliegen und Zielen der Wählerschaft auf eine gewählte politische Vertretung. Der Wählerauftrag legt somit fest, in welche Richtung sich die gewählte Partei oder der politische Vertreter in seinem Handeln bewegen soll. Es handelt sich um einen Verantwortungsauftrag, der darauf basiert, dass Politiker und politische Parteien im Namen und im Sinne der Wählerschaft handeln und deren Interessen vertreten.

Beispielsatz: Die Regierung hat den Wählerauftrag ernst genommen und neue Reformen angekündigt.

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