Waffenbesitzkarten


Eine Worttrennung gefunden

Waf · fen · be · sitz · kar · ten

Das Wort Waf­fen­be­sitz­kar­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Waf­fen­be­sitz­kar­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Waf­fen­be­sitz­kar­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Waffenbesitzkarten sind offizielle Dokumente, die in Deutschland das rechtmäßige Besitzen von Schusswaffen regeln. Sie werden nur an Personen ausgegeben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. einen Altersnachweis, die persönliche Eignung sowie die Notwendigkeit für den Waffenbesitz, beispielsweise für Sport oder Jagd. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Waffen“, „Besitz“ und „Karten“ zusammen, wobei „Waffenbesitzkarte“ eine zusammengesetzte Form darstellt. Diese Karte ist in der Regel ein wichtiger Nachweis für den legalen Erwerb und Besitz von Schusswaffen und wird von den zuständigen Behörden ausgestellt.

Beispielsatz: Um legal eine Waffe zu besitzen, muss man eine Waffenbesitzkarte beantragen.

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