Wahlalter


Eine Worttrennung gefunden

Wahl · al · ter

Das Wort Wahl­al­ter besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wahl­al­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wahl­al­ter" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wahlalter bezeichnet das gesetzlich festgelegte Mindestalter, ab dem Bürgerinnen und Bürger an Wahlen teilnehmen dürfen. In vielen Ländern liegt dieses Alter bei 18 Jahren, es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie zum Beispiel in einigen Bundesländern Deutschlands, wo man bereits mit 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen kann. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Wahl“, die die Handlung des Wählens beschreibt, und „Alter“, das das Lebensjahr oder das Lebensstadium einer Person definiert, zusammen. Das Wahlalter ist ein zentraler Aspekt der demokratischen Mitbestimmung und der politischen Partizipation.

Beispielsatz: Der Wahlalter in Deutschland beträgt 18 Jahre, was bedeutet, dass junge Erwachsene ab diesem Alter an Wahlen teilnehmen dürfen.

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