Wahlarzt


Eine Worttrennung gefunden

Wahl · arzt

Das Wort Wahl­arzt besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wahl­arzt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wahl­arzt" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der nicht im gesetzlichen Gesundheitssystem vertraglich eingebunden ist und somit privat abrechnet. Patienten haben die Freiheit, Wahlarztpraxen aufzusuchen, ohne an die Kassenärztliche Vereinigung gebunden zu sein. Dies beinhaltet oft eine umfassendere Behandlung und kürzere Wartezeiten, da Wahlarztpraxen in der Regel weniger Patienten behandeln. Die Kosten für die Behandlung können in der Regel zunächst vom Patienten selbst getragen werden, wobei er einen Teil der Ausgaben von seiner Krankenkasse zurückerhalten kann, abhängig von dessen Versicherungsschutz. Der Begriff "Wahlarzt" setzt sich aus "Wahl" (entscheiden, auswählen) und "Arzt" zusammen.

Beispielsatz: Der Wahlarzt bietet individuelle Behandlungsansätze und kurze Wartezeiten für seine Patienten.

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