wahlberechtigten


Eine Worttrennung gefunden

wahl · be · rech · tig · ten

Das Wort wahl­be­rech­tig­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort wahl­be­rech­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "wahl­be­rech­tig­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „wahlberechtigten“ ist die Pluralform des Adjektivs „wahlberechtigt“. Es beschreibt Personen, die das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen, also stimmberechtigt sind. Wahlberechtigte sind häufig volljährige Bürger eines Landes, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an politischen Wahlen, wie zum Beispiel der Bundestags- oder Kommunalwahl, teilnehmen zu können. Die Wahlberechtigung kann durch Faktoren wie Altersgrenzen, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz bestimmt werden. In vielen Demokratien ist die Wahlberechtigung ein grundlegendes Element der politischen Teilhabe und des Mitbestimmungsrechts.

Beispielsatz: Die wahlberechtigten Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme bei der nächsten Wahl abzugeben.

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