wahlberechtigtere


Eine Worttrennung gefunden

wahl · be · rech · tig · te · re

Das Wort wahl­be­rech­tig­te­re besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort wahl­be­rech­tig­te­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "wahl­be­rech­tig­te­re" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „wahlberechtigtere“ ist eine Form des Adjektivs „wahlberechtigt“, das in diesem Fall plural verwendet wird. Es beschreibt Personen, die das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen, also wählen zu dürfen. Wahlberechtigte sind in der Regel volljährige Staatsbürger, die in einem bestimmten geografischen oder politischen Gebiet leben und die Voraussetzungen zur Teilnahme an Wahlen erfüllen. Die Bezeichnung umfasst oft Bürger, die sowohl bei nationalen als auch bei regionalen oder lokalen Wahlen stimmberechtigt sind.

Beispielsatz: Die wahlberechtigten Bürger sind eingeladen, ihre Stimme bei der kommenden Wahl abzugeben.

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