Wahlberechtigung


Eine Worttrennung gefunden

Wahl · be · rech · ti · gung

Das Wort Wahl­be­rech­ti­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wahl­be­rech­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wahl­be­rech­ti­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wahlberechtigung bezeichnet das Recht einer Person, an Wahlen teilzunehmen, also aktiv bei der Auswahl von politischen Vertretern oder Entscheidungen mitzuentscheiden. Die Grundvoraussetzungen für die Wahlberechtigung sind oft das Erreichen eines bestimmten Alters, die Staatsangehörigkeit sowie die Freiheit von bestimmten rechtlichen Einschränkungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Wahl“ und „Berechtigung“ zusammen, wobei „Berechtigung“ die Möglichkeit oder das Recht beschreibt, an einem bestimmten Prozess teilzunehmen. Wahlberechtigung ist ein fundamentales Element der Demokratie und sichert die Mitbestimmung der Bürger.

Beispielsatz: Die Wahlberechtigung ist ein grundlegendes Recht in einer Demokratie.

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