Wahlbürger


Eine Worttrennung gefunden

Wahl · bür · ger

Das Wort Wahl­bür­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wahl­bür­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wahl­bür­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Wahlbürger" bezeichnet eine Person, die das Wahlrecht besitzt und aktiv an politischen Wahlen teilnimmt. Dabei handelt es sich um eine Zusammensetzung aus den Wörtern "Wahl" und "Bürger". "Wahl" bezieht sich auf den politischen Akt der Stimmabgabe, während "Bürger" eine Person bezeichnet, die die rechtliche Mitgliedschaft in einem Staat oder einer Gemeinde hat. Der Begriff "Wahlbürger" wird genutzt, um zu betonen, dass es eine Verantwortung und eine Pflicht eines jeden Bürgers ist, sich politisch zu engagieren und wählen zu gehen.

Beispielsatz: Als Wahlbürger hat jeder das Recht, an demokratischen Entscheidungen teilzunehmen.

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