Wahlverteidiger


Eine Worttrennung gefunden

Wahl · ver · tei · di · ger

Das Wort Wahl­ver­tei­di­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wahl­ver­tei­di­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wahl­ver­tei­di­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Wahlverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der eine Person während eines Gerichtsverfahrens vertritt, insbesondere in einem Strafprozess. Er wird von der gewählten Person ausgewählt und beauftragt, ihre Interessen zu verteidigen und sie vor Gericht zu vertreten. Der Wahlverteidiger hat die Aufgabe, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen und ihn angemessen zu verteidigen, indem er Beweise prüft, Zeugen befragt und rechtliche Argumente vorbringt. Ein Wahlverteidiger ist somit ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und gewährleistet das Recht auf eine faire Verteidigung.

Beispielsatz: Der Angeklagte hatte das Recht, einen Wahlverteidiger zu benennen, um seine Interessen während des Prozesses zu vertreten.

Vorheriger Eintrag: Wahlversprechungen
Nächster Eintrag: Wahlverwandtschaft

 

Zufällige Wörter: breitbandig hineinstecke Kennedystrasse Turnverein Zitierung