Wechselgläubiger


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · gläu · bi · ger

Das Wort Wech­sel­gläu­bi­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­gläu­bi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­gläu­bi­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Wechselgläubiger ist eine Person oder eine Institution, die Inhaber eines Wechsels ist. Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung enthält. Als Wechselgläubiger hat man das Recht, den Betrag vom Aussteller des Wechsels einzufordern. Der Aussteller des Wechsels ist der Wechselverpflichtete. Wechselgläubiger können zum Beispiel Banken, Unternehmen oder Privatpersonen sein, die den Wechsel als Zahlungsmittel oder zur Kreditgewährung verwenden.

Beispielsatz: Der Wechselgläubiger hat das Recht, den Betrag des Wechsels bei Fälligkeit einzufordern.

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