Wechselgläubigers


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · gläu · bi · gers

Das Wort Wech­sel­gläu­bi­gers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­gläu­bi­gers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­gläu­bi­gers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Wechselgläubigers“ ist das Substantiv im Genitiv Plural von „Wechselgläubiger“. Ein Wechselgläubiger bezeichnet eine Person oder Institution, die im Rahmen eines Wechselgeschäfts das Recht hat, den geschuldeten Betrag von einem Schuldner (Wechselnehmer) zu fordern. Der Begriff stammt aus dem Wirtschaftsrecht und bezieht sich auf Wechsel, die als Zahlungsmittel oder Kreditinstrumente verwendet werden. Wechselgläubiger können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und spielen eine zentrale Rolle im Zahlungsverkehr und in der Finanzwirtschaft.

Beispielsatz: Der Wechselgläubiger kann im Falle einer Zahlungsschwierigkeit des Schuldners rechtzeitig seine Ansprüche geltend machen.

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