Wechselinhabers


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · in · ha · bers

Das Wort Wech­sel­in­ha­bers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­in­ha­bers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Wechselinhabers“ ist die Genitivform des Substantivs „Wechselinhaber“. Es bezeichnet eine Person, die rechtlich im Besitz eines Wechsels ist, einem handelbaren Wertpapier. Im weitesten Sinne handelt es sich um jemanden, der die Forderungen aus diesem Dokument geltend machen kann. Wechsels sind vor allem im Handelsrecht von Bedeutung und ermöglichen Zahlungsvorgänge zwischen Parteien. Der Wechselinhaber hat das Recht, den Betrag auf dem Wechselschein von dem Schuldner einzufordern, was die finanzielle Abwicklung von Geschäften erleichtert.

Beispielsatz: Der Wechselinhaber muss die im Wechsel festgelegten Bedingungen einhalten.

Vorheriger Eintrag: Wechselinhabern
Nächster Eintrag: Wechselinkasso

 

Zufällige Wörter: auszublendendes diffizile Edelweiß missverständliche Naturprodukten