Wechselrechts


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · rechts

Das Wort Wech­sel­rechts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­rechts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wechselrechts ist die Mehrzahlform von Wechselrecht, welches ein Rechtsbegriff aus dem Handelsrecht ist. Es bezieht sich auf das Recht, einen Wechsel auszustellen, endossieren (indossieren), weiterzugeben und einzulösen. Wechselrechts ermöglicht es Personen, ihre Forderungen gegenüber anderen Personen in Form eines Wechsels durchzusetzen. Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das einen Zahlungsanspruch verkörpert und von einer Person (Aussteller) an eine andere Person (Wechselnehmer) übertragen wird. Das Wechselrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien und stellt die rechtliche Grundlage für den Umlauf von Wechseln dar.

Beispielsatz: Das Wechselrecht regelt die Bedingungen für den Handel mit Wechseln und Schecks.

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