Wechselschuld


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · schuld

Das Wort Wech­sel­schuld besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­schuld trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­schuld" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wechselschuld ist ein Rechtsbegriff, der sich auf eine besondere Art von Schuldverhältnis bezieht. Hierbei handelt es sich um eine Schuld, bei der der Gläubiger und der Schuldner ihre Rollen wechseln können. Der Wechselgläubiger kann den Wechsel bei Fälligkeit weitergeben oder verkaufen, wodurch der neue Inhaber des Wechsels zum neuen Gläubiger wird. Der Schuldner kann somit nicht frei entscheiden, wer der Gläubiger ist. Die Form "Wechselschuld" ist bereits die Grundform des Wortes.

Beispielsatz:

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